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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Hochstift Paderborn e.V. findest du hier .
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Soweit nichts anderes angegeben wurde, ist Veranstalter der DLRG-Bezirk Hochstift Paderborn e.V.
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert der Lehrgangs- bzw. Veranstaltungsleitung nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmende nicht die Teilnahmevoraussetzungen, ist eine Teilnahme am Lehrgang bzw. der Veranstaltung nicht möglich. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Der Teilnehmerbeitrag wird von der entsendenden Ortsgruppe durch den DLRG-Bezirk Hochstift Paderborn e.V. mittels ihm vorliegender Einzugsermächtigung (Sepa-Mandat) vom Konto der Ortsgruppe abgebucht. Teilnehmende aus Gliederungen außerhalb des DLRG-Bezirk Hochstift Paderborn e.V. erhalten eine Rechnung. Der Teilnehmerbeitrag ist dann vor Lehrgangsbeginn an den Bezirk zu überweisen.
Eine Abmeldung kann bis zu vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung wird der Teilnehmerbeitrag abzgl .einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro erstattet. Erfolgt eine spätere Abmeldung, die Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme am Lehrgang bzw. der Veranstaltung, erfolgt keine Erstattung des Teilnehmerbeitrages. Die Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro ist dann ebenfalls noch zu entrichten.
DLRG-Bezirk Hochstift Paderborn e.V. als Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Teilnehmerbeiträge erstattet. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Alle anfallenden Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Sofern die Übernachtungskosten im Teilnehmerbeitrag inkludiert sind, erfolgt keine anteilige Erstattung der Übernachtungskosten bei Nichtnutzung der Übernachtungsmöglichkeit. Gleiches gilt bei einem Verzicht auf Übernachtung.
Wir weisen alle Teilnehmenden darauf hin, dass Film-, Foto- und Ton-Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit des DLRG-Bezirk Hochstift Paderborn e. V. (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Jeder Teilnehmende ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich (Originalunterschrift notwendig) widersprochen hat. Film-, Foto- und Ton-Aufnahmen durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch den Veranstalter DLRG-Bezirk Hochstift Paderborn e. V.. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto-/Bildmaterial dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden. Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23
Kunst-UrhG notwendig ist.
Bei nicht volljährigen Teilnehmenden wird mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten auch deren Einverständnis zu Bild-, Film- und Tonaufnahmen erklärt einschließlich des schriftlichen Widerrufsrechts bis zum Veranstaltungsbeginn.Da auch nicht volljährige Teilnehmende ihre Anmeldung mit unterzeichnen (je nach Ausschreibungsform), ist auch deren Einverständnis zu Bild-, Film- und Tonaufnahmen erklärt einschließlich des schriftlichen Widerrufsrechts bis zum Veranstaltungsbeginn.
Diese Bedingungen gelten für alle Lehrgänge bzw. Veranstaltungen des DLRG-Bezirk Hochstift Paderborn e.V. In der Ausschreibung können ggf. ergänzende Regelungen genannt werden (z. B. bestimmte Sicherheitsaspekte u.ä.). Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen genannt, gelten die Bedingungen in der Ausschreibung.
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